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Der letzte Facharzt verlässt Oberkochen
Am 01.04.2010 verließ mit Dr. med. Franklin Rosenberg der letzte Facharzt Oberkochen. In Zukunft wird es in unserer Stadt
höchstwahrscheinlich keine Fachärzte mehr geben. Die Gründe hierfür gilt es zu erläutern.
Betroffen sind wieder vorwiegend Einwohner mit der geringsten Mobilität. Daneben wird die zentrale Bedeutung unserer
Gemeinde geschwächt. Dies verleiht dem Thema eine politische Dimension. Auch wenn Einflussmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind,
erwachsen ureigene sozialdemokratische Anliegen.
Bis zum Jahre 2002 hatte Oberkochen 5 Fachärzte. Die drei Internisten entschieden sich für den hausärztlichen Sektor,
nachdem eine Doppelfunktion nicht mehr möglich war. Der Fachsitz für Chirurgie erfuhr später eine räumliche Verlagerung ans
Ostalb-Klinikum. Nun ist der gynäkologische Kassensitz definitiv aufgegeben worden; eine Nachfolge vor Ort wird mit Sicherheit
ausgeschlossen. Somit ist zu unterstellen, dass diese Zulassungsmöglichkeit ebenfalls ans Ostalb-Klinikum verloren gehen wird.
Ursache für solche Vorgänge mit Benachteiligung des ländlichen Raumes ist das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (§ 95 SGB V) vom
01.01.2004, welches die Rahmenbedingungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) schafft. Eine schleichende Entstehung solcher
MVZs ist sowohl am Ostalb-Klinikum als auch am Margaritenhospital in Schwäbisch Gmünd zu beobachten. Sie sollen der besseren
Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgung dienen und das medizinische Angebot räumlich konzentrieren. Ihre Träger sind
Kapitalgesellschaften mit Gewinnorientierung.
Für die aktuellen Vorgänge ist es wichtig zu wissen, dass die bisher personifizierten Kassenarztsitze vom MVZ selbst
erworben werden können. Eine Besetzung kann somit mit angestellten Ärzten erfolgen. Um ihr Nachfolgeproblem zu lösen, verlagern
ältere Kollegen ihre Präsenz zunächst in den Bereich eines künftigen MVZ. Mit der Berufsaufgabe wird dann die Praxis dorthin
veräußert.
Es ist zu befürchten, dass die angestellten Nachfolgeärzte mehr den ökonomischen Intentionen ihres Arbeitgebers als ihrer
Berufsethik verpflichtet werden. Der Patient gerät zum Objekt betriebswirtschaftlicher Strategien. Durch Ringüberweisungen vor
Ort und Anpreisung von Selbstzahlerleistungen wird medizinisch Notwendiges mit Überflüssigem vermengt. Gezielte Ausbeutung des
gesamtärztlichen Honorars mit Hilfe von Analysten wird zu einer Ausblutung der übrigen niedergelassenen Ärzte führen.
Diese werden sich notgedrungen den Versorgungszentren zuwenden müssen.
Die Sicherheit der hausärztlichen Versorgung in Oberkochen steht nicht auf dem Spiel.
Über die Hausarztverträge mit der AOK; künftig auch mit den BKKs, der IKK und anderen Krankenkassen, wurde eine Parallelstruktur
geschaffen, die einer Bestandssicherung der hausärztlichen Praxen zuträglich ist. Das Besondere daran ist, dass die zugehörigen
Kollektivverträge durch die Ärzteschaft selbst über ihre Standesorganisationen MEDI und Hausärzteverband abgeschlossen werden
und politische Einflussnahme so weitgehend eliminiert werden kann.
Für Sozialdemokraten ist die Gesundheitsversorgung der Einwohner ein besonders schutzbedürftiger Lebensbereich der
nicht privatisiert werden darf.
(pg)