SPD Ortsverein Oberkochen

Die Gesundheitsreform 2011

Themen

Welche Veränderungen gibt es?

Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse ist seit dem 1. Januar 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent gestiegen.

  • Die Arbeitnehmer zahlen mit 8,2 Prozent einen höheren Beitragssatz und Arbeitnehmer müssen mit weiter steigenden Beiträgen und einer zusätzlichen Kopfpauschale rechnen.
  • Der Arbeitgeberanteil ist aber bei 7,3 Prozent festgeschrieben.
  • Die Krankenkassen können zukünftig eine beliebig hohe Kopfpauschale von den Versicherten verlangen, unabhängig vom Einkommen.
    Eine staatliche Unterstützung für Menschen mit kleinerem Einkommen greift erst, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen die Grenze von 2 Prozent des Bruttoeinkommens übersteigt. Und nur der Mehrbetrag wird erstattet, Versicherte bekommen oft nur einen Bruchteil der Mehrbelastung zurück.
    Ein Mensch mit 1000 Euro Bruttoverdienst müsste monatlich 20 Euro selbst tragen!

Damit hat die Koalition die paritätische und die solidarische Finanzierung der Gesundheitskosten verlassen.

Kopfpauschalen sind einkommensunabhängig und unsozial, denn es bedeutet: Je weniger man verdient, desto höher ist die Belastung.

Schwarz-Gelb will zudem die Vorkasse für gesetzlich Versicherte zur Regel machen:
Dabei zahlt der Patient die volle Rechnung direkt an den Arzt und bekommt meist nicht mehr als die Hälfte von der Krankenkasse erstattet.

Was will die SPD ?

Die SPD will die solidarische Bürgerversicherung im Gesundheitssystem. Das heißt: Alle Bürgerinnen und Bürger werden mit gleich guter Qualität behandelt und bezahlen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit. So werden Bezieher kleiner Einkommen nicht überfordert. Und ein bürokratischer Sozialausgleich ist überflüssig.

Außerdem will die SPD mit der Bürgerversicherung wieder zurück zur vollen Parität in der Krankenversicherung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen wieder zu gleichen Teilen zahlen.

  • Die SPD hält am Sachleistungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung fest.
  • Jeder Praxisbesuch wird nach einheitlichen Sätzen von den Kassen vergütet. Die Patienten müssen sich darum nicht kümmern.
  • Das Sachleistungsprinzip ist der Grundpfeiler unserer solidarischen Krankenversicherung. Es garantiert, dass Menschen zum Arzt gehen können, ohne vorher fragen zu müssen, ob ihr Geld dazu reicht.

(am)